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   RG, 04.11.1932 - II 130/32   

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https://dejure.org/1932,425
RG, 04.11.1932 - II 130/32 (https://dejure.org/1932,425)
RG, Entscheidung vom 04.11.1932 - II 130/32 (https://dejure.org/1932,425)
RG, Entscheidung vom 04. November 1932 - II 130/32 (https://dejure.org/1932,425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Verstößt es gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, wenn eine Gemeinde ein bestimmungsgemäß der Jugendpflege dienendes, aus öffentlichen Abgaben der Gemeindeangehörigen errichtetes und unterhaltenes Gebäude dazu verwendet, mit gewerbetreibenden Gemeindeangehörigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 138, 174
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung § 1 UWG nicht den Zugang der öffentlichen Hand zum Wettbewerb regelt, also nicht das "Ob" ihrer wirtschaftlichen Betätigung, sondern nur das "Wie", d.h. ihr Verhalten und die Art und Weise ihrer Beteiligung am Wettbewerb (vgl. RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend; BGH GRUR 1971, 168, 169 - Ärztekammer; 1974, 733, 734 - Kfz-Schilderverkauf).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

    Unlauter wird die Verwendung öffentlicher Mittel im Wettbewerb daher regelmäßig erst durch das Hinzutreten weiterer Umstände, die den Einsatz dieser Mittel als rechts- oder zweckwidrig und damit als sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG erscheinen lassen (vgl. RGZ 138, 174, 178 - Haus der Jugend; BGH, Urt. v. 25.2.1982 - I ZR 175/79, GRUR 1982, 433, 436 = WRP 1982, 460, 462, 463 - Kinderbeiträge).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie des Reichsgerichts ist auf diese Grenzen der Wettbewerbsrechtlichen Beurteilung wiederholt hingewiesen worden, indem zum Ausdruck gebracht worden ist, es sei eine allgemein politische und wirtschaftspolitische Frage, ob sich die öffentliche Hand überhaupt erwerbswirtschaftlich betätigen dürfe und welche Grenzen ihr insoweit gesetzt oder zu setzen seien; die Lösung dieser Frage sei Aufgabe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie der parlamentarischen Kontrolle und für die Gemeinden und Kreise gegebenenfalls der Kommunalaufsicht, nicht aber der ordentlichen Gerichte, insbesondere nicht der ordentlichen Gerichte bei der ihnen zustehenden Prüfung von Wettbewerbshandlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vgl. RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend; BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).
  • OLG Schleswig, 08.08.1995 - 6 U 73/94

    Wettbewerbswidrige Kalkulation von Schwimmbadpreisen bei Sonderangeboten einer

    aa) Das RG (RGZ 138, 174, 178) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob es gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs verstößt, wenn eine Gemeinde ein der Jugendpflege dienendes, aus öffentlichen Abgaben der Bürger errichtetes und unterhaltenes Gebäude dazu verwendet, mit gewerbetreibenden Gemeindeangehörigen (Gastwirten) in geschäftlichen Wettbewerb zu treten und deren Preise zu unterbieten.

    ... In der Rspr. ist anerkannt, daß es ein Verstoß gegen die guten Sitten sein kann, wenn die öffentliche Hand mit Mitteln, die ihr kraft öffentlichen Rechts zur Förderung eines im öffentlichen Interesse liegenden Zwecks zufließen, ohne sachlichen Zusammenhang mit diesem Zweck private Gewerbetreibende unterbietet und die Preisunterbietung dadurch ermöglicht wird, daß die Verlustgefahr auf den Steuer- und Beitragszahler oder sonst auf die Allgemeinheit abgewälzt wird (RGZ 138, 174).

  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 128/92

    "Schornsteinaufsätze"; Lieferung und Montage von Schornsteinaufsätzen durch

    Aus der von der Revision angeführten Senatsrechtsprechung ergibt sich für den Streitfall nicht die Unzulässigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.1958 - I ZR 115/57, GRUR 1959, 244, 246 = WRP 1959, 83 - Versandbuchhandlung; Urt. v. 4.12.1970 - I ZR 96/69, GRUR 1971, 168, 169 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer; im Anschluß an RGZ 138, 174, 176).
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 116/80

    Versorgung der Versicherten durch freiberufliche Augenoptiker - Anspruch auf

    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung § 1 UWG nicht den Zugang der öffentlichen Hand zum Wettbewerb regelt, also nicht das "Ob" ihrer wirtschaftlichen Betätigung sondern nur das "Wie", d.h. ihr Verhalten und die Art und Weise ihrer Beteiligung am Wettbewerb (vgl. RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend; BGH GRUR 1971, 168, 169 - Ärztekammer; 1974, 733, 734 - Kfz-Schilderverkauf).
  • BGH, 25.02.1982 - I ZR 175/79

    Streit um Beitragsgestaltung Sozialversicherungsträgers - Öffentlich-rechtliche

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß es ein Verstoß gegen die guten wettbewerblichen Sitten sein kann, wenn die öffentliche Hand mit Mitteln, die ihr kraft öffentlichen Rechts zur Förderung eines im öffentlichen Interesse liegenden Zwecks zufließen, ohne sachlichen Zusammenhang mit diesem Zweck private Gewerbetreibende unterbietet und die Preisunterbietung dadurch ermöglicht wird, daß die Verlustgefahr auf den Steuer- oder Beitragszahler oder sonst auf die Allgemeinheit abgewälzt wird (RGZ 138, 174, 178, 179 - Haus der Jugend; vgl. auch BGH GRUR 1967, 36, 38 - Rollkostenzuschüsse).
  • BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft -

    Dies ist vielmehr eine wirtschaftspolitische Frage, die in den Aufgabenbereich der Gesetzgebung und Verwaltung gehört (BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; vgl. ferner RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend).
  • BGH, 26.05.1961 - I ZR 177/60

    Rechtsmittel

    Bei der Prüfung unter dem von der Klägerin im Berufungsverfahren in erster Linie geltend gemachten Gesichtspunkt des § 1 UWG werden die Grundsätze zu berücksichtigen sein, die das Reichsgericht in RGZ 138, 174 und die der erkennende Senat in BGHZ 19, 299 - Bad Ems - entwickelt hat.
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 115/57

    Rechtsmittel

    Das aber ist, und zwar auch unter der Herrschaft des Grundgesetzes, eine allgemein politische und wirtschaftspolitische Frage, deren Lösung eine Aufgabe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie der parlamentarischen Kontrolle und für die Gemeinden und Kreise gegebenenfalls der Kommunalaufsicht ist, nicht aber eine Aufgabe der ordentlichen Gerichte, insbesondere nicht bei der ihnen zustehenden Prüfung von Wettbewerbshandlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vgl. schon RGZ 138, 174, 176).
  • BGH, 06.12.1979 - III ZR 23/77

    Streitigkeit um Nutzungsrechte beziehungsweise Verträge an Thermalwasserquelle -

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 22/73

    Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses - Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht

  • OLG Saarbrücken, 14.07.1987 - 7 U 136/85
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